Erbrecht neu

Erbrecht neu seit 01.01.2017


Am 01.01.2017 ist das neue Erbrecht in Kraft getreten!


Das neue Erbrecht bringt einige Änderungen mit sich. So wurde der Pflichtteilsanspruch der Eltern abgeschafft.


Außerdem wurden die Möglichkeiten des Erblassers, den Pflichtteil zu mindern, erweitert. Weiters wurden die Erbunwürdigkeitsgründe ausgebaut, wodurch dem Erblasser die Möglichkeit gegeben wird, individueller und freier über seinen Nachlass zu verfügen.


Erhaltene Pflegeleistungen werden nunmehr erbrechtlich berücksichtigt.


Auch Lebensgefährten kommt nun unter besonderen Umständen ein Erbrecht zu.


Gerne informiere ich Sie über alle Neuerungen, berate Sie umfassend auf Basis Ihres konkreten Falles und unterstütze Sie bei der Errichtung Ihres Testaments (Legats). Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, kontaktieren Sie mich!

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