Arzthaftungsrecht

Verfahren vor der Schlichtungsstelle der Ärztekammer

Verfahren vor der Schlichtungsstelle der Ärztekammer Wien


Einleitung

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle der Ärztekammer Wien ist ein wichtiger Schritt bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen, insbesondere bei ärztlichen Behandlungsfehlern oder anderen berufsbezogenen Konflikten.


Initiierung des Verfahrens

Das Verfahren wird durch eine Antragstellung bei der Ärztekammer Wien eingeleitet. Die Kammerangehörigen sind verpflichtet, vor Einbringung einer zivilgerichtlichen Klage oder Erhebung einer Privatanklage, alle sich zwischen ihnen bei Ausübung des ärztlichen Berufes oder im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Standesvertretung ergebenden Streitigkeiten, einem Schlichtungsausschuss der Ärztekammer zur Schlichtung vorzulegen.


Ablauf des Verfahrens

  • Antragstellung: Der Antragsteller reicht seinen Antrag bei der Ärztekammer Wien ein.

  • Übermittlung an den Schlichtungsausschuss: Die Ärztekammer leitet den Antrag an den zuständigen Schlichtungsausschuss weiter.

  • Stellungnahme des Beklagten: Der Beklagte (in der Regel ein Kammerangehöriger) erhält Gelegenheit, zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Er kann sich entscheiden, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen oder es abzulehnen .

  • Schlichtungsverfahren: Der Schlichtungsausschuss versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden. Die Parteien können während des Verfahrens ihre Anträge und Vorbringen ändern oder erweitern.

  • Entscheidung des Schlichtungsausschusses: Wenn eine Einigung erzielt wird, endet das Verfahren mit einer Vereinbarung. Andernfalls kann der Schlichtungsausschuss das Verfahren für erledigt erklären, wenn er es für aussichtslos hält oder innerhalb eines Jahres keine Einigung erzielt wurde.

  • Weiterer Rechtsweg: Wenn das Schlichtungsverfahren ohne Erfolg bleibt, steht den Parteien der ordentliche Rechtsweg offen.


Stand: 05.03.2025
Übersicht

Für eine uneingeschränkte Nutzung dieser Website werden Cookies benötigt. Um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können, ist Ihre Zustimmung erforderlich. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutz- und Cookie-Richtlinie.