Lehrerdienstrecht

Feststellung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeiten / Säumnisbeschwerde

Feststellung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeiten / Säumnisbeschwerde



Gemäß § 115f Abs 4 LDG können Landeslehrpersonen des Dienststandes eine bescheidmäßige Feststellung ihrer beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit beantragen.


Nach Antragstellung bei der zuständigen Behörde (in Wien: Bildungsdirektion Wien), hat die Behörde sechs Monate Zeit, diesen Bescheid auszustellen.


Ist die Behörde länger als sechs Monate untätig bzw. wird nicht innerhalb von sechs Monaten der Bescheid erlassen, so kann eine Säumnisbeschwerde eingebracht werden. Nach Einbringung der Säumnisbeschwerde kann die belangte Behörde innerhalb weiterer drei Monate den Bescheid erlassen, anderenfalls "wandert" der Akt zum jeweiligen Landesverwaltungsgericht (in Wien: Landesverwaltungsgericht Wien), der sodann in der Sache zu entscheiden hat und bescheidmäßig die beitragsgedeckte Gesantdienstzeit festzustellen hat. Siehe hierzu § 28 Abs 7 VwGVG.


Gerne bringen wir für Sie eine Säumnisbeschwerde ein.


(Stand 20.02.2025)
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