Der medizinische Fortschritt sorgt immer wieder für Schlagzeilen. Jedoch stehen hinter der Medizin auch nur Menschen; daher besteht ständig das Risiko von Fehlern. In Österreich sterben über 1.900 Menschen jährlich durch Behandlungsfehler im Krankenhaus (Quelle: DerStandard, 28.01.2014).


Für Patienten


Als Patient ist man zumeist medizinisch unerfahren und sieht sich nach einem Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehler hochqualifizierten Spezialisten gegenüber. Ich helfe Ihnen, Ihre Schadenersatzforderungen auf Grund von Aufklärungs- und Behandlungsfehlern gegenüber Krankenanstalten(-trägern), Ärzten und medizinischen Personal geltend zu machen.


Für Ärzte


Sie sind Arzt und sind mit ungerechtfertigten Aufklärungs- und Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert. Ich wehre für Sie Schadenersatzforderungen ab.


Sie haben offene Honorarforderungen? Ihre Patienten wollen nicht zahlen? Ich unterstütze Sie bei der Einbringlichmachung von offenen Honorarforderungen.


Außerdem berate ich Sie bezüglich Ihren Rechten und Pflichten auf Grund des Gesamt- und Einzelvertrages mit der jeweiligen Krankenkasse und stehe Ihnen im Schiedsverfahren im Sinne des Allgemeinen Sozialversicherungsrechtes zur Seite.


Patientenverfügung


Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie, solange Sie in der Lage dazu sind, ob Sie im Fall einer an sich zum Tod führenden Erkrankung, Verletzung oder Bewusstlosigkeit künstliche lebensverlängernde Maßnahmen nutzen wollen oder nicht, auch wenn Sie später nicht mehr selbst in der Lage sind, darüber zu entscheiden.


Gerne erstelle ich mit Ihnen Ihre persönliche Patientenverfügung und registriere diese im Patientenverfügungsregister.

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