Erbrecht


Es ist notwendig, über den eigenen Tod hinaus zu denken und die Nachfolge zu regeln, um Ihre Nahestehenden nach Ihrem Ableben zu Versorgen und/oder das Schicksal Ihres Unternehmens zu lenken. Wenn über Ihr Vermögen keine oder keine klare Regelung im Falle Ihres Todes getroffen wurde, kann daraus schnell Rechtsunsicherheit und Streit entstehen.


Gerne schaffe ich Klarheit über wesentliche Bestimmungen des Erbrechtes.


Ich helfe Ihnen, Regelungen so zu formulieren, dass sie Streit verhindern und errichte für Sie ein formgültiges Testament, welches individuell auf Ihre Situation, familiäre Verhältnisse und Vermögen angepasst ist.


Ich versuche, Erbrechtsstreitigkeiten vor Gericht vorab durch die Klärung der familienrechtlichen und erbrechtlichen Verhältnisse zu vermeiden - also vor allem durch die klare und unmissverständliche Formulierung des Testaments.


Ihr Testament registriere ich für Sie Im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte. Hier wird nicht das Dokument selbst registriert, sondern die Tatsache der Errichtung und Hinterlegung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Falle Ihres Ablebens Ihre letztwillige Verfügung auch tatsächlich vom Gerichtskommissär (Notar) aufgefunden wird.


Patientenverfügung


Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus entscheiden, welche medizinische Behandlungen Sie wollen und welche Sie ausschließen möchten. Damit sichern Sie sich Ihre Selbstbestimmung.


Die Verfügung gilt erst, wenn Sie Ihren Willen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausdrücken können, z.B. wenn Sie nicht mehr kommunizieren können oder wenn Sie nicht mehr über die notwendigen geistigen Fähigkeiten verfügen.


Die Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden. Sie muss nach fünf Jahren erneuert werden.


Eine Patientenverfügung muss gut überlegt werden und soll nicht im Schnellverfahren errichtet werden. Gerne berate und unterstütze ich Sie dabei.


Ihre Patientenverfügung registriere ich für Sie im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwaltskammer. Im Register kann nicht nur die Tatsache der Errichtung dokumentiert werden, sondern es besteht die Möglichkeit, eine gescannte Abbildung der Verfügung selbst abzuspeichern. Damit wird abfragenden Krankenhäusern die Gelegenheit geboten, direkt in den Inhalt einer Patientenverfügung Einsicht zu nehmen, womit ein möglicherweise entscheidender Zeitverlust bei der Suche nach der Verfügung vermieden werden kann.


Vorsorgevollmacht


Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bereits jetzt einer Person Ihres Vertrauens für den Fall des Verlustes Ihrer Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit eine Vollmacht für bestimmte Angelegenheiten erteilen. In der Vorsorgevollmacht wird festgelegt, für welche Angelegenheiten der Bevollmächtigte zuständig werden soll.


Auch eine Vorsorgevollmacht muss gut überlegt werden und soll nicht im Schnellverfahren errichtet werden. Gerne berate und unterstütze ich Sie dabei.


Ihre Vorsorgevollmacht registriere ich für Sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis.

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