Schadenersatzrecht


Das Schadenersatzrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen Sie einem bei Ihnen eingetretenen Schaden von einem anderen ersetzt bekommen. Der Schadensbegriff ist breit gefächert und reicht vom materiellen Schaden von kaputten/zerstörten Gegenständen über Schmerzengeld bis hin zur entgangenen Urlaubsfreude. Der Schadenseintritt kann unzählige Ursachen haben (Verkehrsunfälle, Körperverletzungen, fehlerhafte Arztbehandlungen, mangelhafte Leistungen von Vertragspartnern, etc).


Zweck des Schadenersatzrechts ist es vor allem, dem Geschädigten einen Ausgleich für die erlittene Einbuße zu verschaffen.


Gerne überprüfe ich für Sie Ihren Schadenersatzanspruch und setze diesen außergerichtlich oder - wenn notwendig - auch gerichtlich für Sie durch.


Gewährleistungsrecht


Ihr neu gekauftes Produkt gibt nach dem Kauf den Geist auf oder funktioniert nicht mehr so, wie es sollte? Die Ware war vielleicht sogar schon beim Kauf mangelhaft?


Sie haben ein gesetzliches Recht auf Gewährleistung. Sind Sie Konsument, so kann dieses Recht nicht ausgeschlossen werden.


Sie haben Anspruch, dass der Verkäufer die Ware in Ordnung bringt. Der Verkäufer hat vier Möglichkeiten, den Mangel zu beheben (Reparatur, Austausch, Preisminderung, Wandlung). Ob Ihr Vertragspartner den Mangel verschuldet hat oder nicht, ist unwesentlich.


Gerne überprüfe ich für Sie Ihren Gewährleistungsanspruch und setze diesen außergerichtlich oder - wenn notwendig - auch gerichtlich für Sie durch.



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